You are using an outdated browser. For a faster, safer browsing experience, upgrade for free today.

Altersbegrenzung

Die Altersbegrenzungen bei unseren Clubbings ist 18 Jahre. Kontrolliert wird dies mit einem gültigen amtlichen Ausweis. Zugelassen sind Personen ab Jahrgang 2006.

Ausweiskontrollen

Um die Sicherheit unserer Gäste bestmöglich zu gewährleisten, führt Clubbing Ilanz eine generelle Ausweispflicht. Zwischenfälle, bei denen Gewalt oder Diebstahl im Spiel sind, können so auf ein Minimum reduziert werden. Zudem können wir bei gesundheitlichen Vorfällen rasch und situationsgerecht reagieren. Die amtlichen Ausweise – akzeptiert werden einzig: Pass, ID und Führerschein – müssen zwingend Originalpapiere sein, da der rechtliche Besitzer nur mit diesen einwandfrei festgestellt werden kann. General-Abonnemente und Halbtax-Abos der SBB gelten nicht als amtliche Ausweise. Clubbing Ilanz behält sich zudem vor, einzelne Personen oder Gruppen aufgrund unpassendem Auftreten oder alkoholisiertem Zustand, den Eintritt – auch mit amtlichem Ausweis – zu verweigern.

Ausweis Missbrauch

Besucher, die sich mit falschem oder fremdem Ausweis Zutritt ins Clubbing Ilanz verschaffen wollen, können von der SECURITY  sowie dem Personal des Clubbing Ilanz bis zur Identifikation der Personalien durch die Polizei festgehalten werden. Zudem zieht die SECURITY oder das Personal des Clubbing Ilanz den Ausweis ein und leitet diesen an die zuständigen Behörden weiter.

Das Fälschen von Ausweisen ist ein Vergehen und im Schweizerisches Strafgesetzbuch geregelt:
Art. 252 im StGB

Was tun, wenn ich eine gewalttätige Auseinandersetzung beobachte

Wenden Sie sich umgehend an den nächsten Sicherheitsmitarbeiter oder ans Bar- und Servicepersonal.

Wen informiere ich bei einem Sanitäts-Notfall

Wenden Sie sich an den nächsten Sicherheitsmitarbeiter oder ans Bar- und Servicepersonal. Sie leisten erste Hilfe und bieten bei Bedarf die zuständigen Rettungsdienste auf.

Hat Clubbing Ilanz das Recht jemandem den Zutritt zu verweigern

Ja. Die entsprechende Rechtsgrundlage ist im Schweizerischen Strafgesetzbuch geregelt. StGB Art. 186 – Hausfriedensbruch. Wer gegen den Willen des Berechtigten in ein Haus, in eine Wohnung, in einen abgeschlossenen Raum eines Hauses oder in einen unmittelbar zu einem Hause gehörenden umfriedeten Platz, Hof oder Garten oder in einen Werkplatz unrechtmässig eindringt oder, trotz der Aufforderung eines Berechtigten, sich zu entfernen, darin verweilt, wird, auf Antrag, mit Gefängnis oder mit Busse bestraft.

Wann wird ein Hausverbot ausgesprochen

Clubbing Ilanz spricht Hausverbote aus bei Gewalt, Konsum von Illegalen Drogen, Handel mit illegalen Drogen, Diebstahl und Belästigungen. Das Hausverbot gilt in der Regel ein Jahr ab Ausstellung. Nicht beachtete Hausverbote werden in jedem Fall polizeilich geahndet.

Foto & Videoaufnahmen

Beim Betreten unserer Veranstaltung erklärt sich der Besucher damit einverstanden, dass er abgelichtet/gefilmt wird und diese Fotos/Videos im Internet und ggf. im Druck veröffentlicht werden.

Garderobenpflicht

An unserer Veranstaltung gilt grundsätzlich eine Garderobenpflicht. Jacken, Taschen, Rücksäcke und Helme sind an der Garderobe abzugeben. Beim einem Bezug des abgegebenen Gegenstandes muss bei Neuabgabe erneut der Garderobenbetrag beglichen werden.